Die Beschränkungen der Kontakte zur Eindämmung der Pandemie macht es erforderlich, die nach der Satzung vorgeschriebene Mitgliederversammlung ohne physische Anwesenheit durchzuführen. Möglich ist das durch ein Bundesgesetz vom 25. März 2020 (Covid-19-Gesetz). Allen Mitgliedern ist eine Information zugegangen, wie jetzt verfahren wird.